ist irgendwo geregelt, wie weit die Selbstverteidigung eines Landes gehen darf? Ich gehe mal davon aus, dass die Ukraine auch Soldaten beschiessen darf, die auf russischem Gebiet stehen. Aber gibt es dafuer Grenzen? Duerfte sie zur Verteidigung ganz Russland "entmilitarisieren" oder waere das ein neuer Fall fuer den UN-Sicherheitsrat?
Tschoe mit Oe
Gerhard
---
* Origin: (2:240/2188.575)
ist irgendwo geregelt, wie weit die Selbstverteidigung eines Landes
gehen darf? Ich gehe mal davon aus, dass die Ukraine auch Soldaten beschiessen darf, die auf russischem Gebiet stehen. Aber gibt es
dafuer Grenzen? Duerfte sie zur Verteidigung ganz Russland "entmilitarisieren" oder waere das ein neuer Fall fuer den UN-Sicherheitsrat?
ist irgendwo geregelt, wie weit die Selbstverteidigung eines Landes
gehen darf?
Ich gehe mal davon aus, dass die Ukraine auch Soldaten
beschiessen darf, die auf russischem Gebiet stehen.
Aber gibt es dafuer Grenzen?
Duerfte sie zur Verteidigung ganz Russland "entmilitarisieren"
oder waere das ein neuer Fall fuer den UN-Sicherheitsrat?
Ich bin gespannt auf die Antworten von Leuten, die wirklich etwas
davon verstehen... Nach meinem Verstaendnis ist es relativ egal, was
es in solchen Faellen fuer Regeln gibt, da sich eh immer mindestens
einer nicht daran haelt.
Im Krieg darf man auch nicht auf die Idee kommen, mit Gewalt zu
drohen oder solche anzuwenden mit dem Ziel, ANgst und Schrecken unter
der Zivilbevoelkerung zu verbreiten.
Das klingt alles ganz sauber und als gaebe es selbst im Falle eines Krieges keinen Grund, sich existentielle Sorgen zu machen (als Zivilperson).
MIch macht das ganze ganz schoen traurig. Ich halte mich selbst nicht unbedingt fuer naiv, aber im Zweifel vertraue ich normalerweise
darauf, dass die Menschen im 21. Jahrhundert schon ein wenig weiter
sind und verstanden haben, dass _miteinander_ spielen einfach viel
mehr Spass macht, als anderen was wegnehmen zu wollen...
Bin wohl doch naiv.
respektieren. Daher endet fuer mich das Recht auf Selbstverteidigung an der Landesgrenze.
Ob die Auswirkungen des Energiemangels auch in
der Zeit wegstecken koennen, ich habe keine Ahnung.
respektieren. Daher endet fuer mich das Recht auf Selbstverteidigung
an der Landesgrenze.
Das heisst aber, wenn Deine Stadt 20 km von der Landesgrenze weg ist
und die Panzer 30 km weit schiessen koennen, haettest du gar keine Verteidigungsmoeglichkeit.
Ist halt "nur" Kais Meinung. Auf der anderen Seite ist das genau das,
was sicher als "konkrete, unmittelbar drohende Gefahr" zu bewerten
wäre (wie ich bereits gestern zitierte). Deswegen war ja auch so
wichtig, daß die Truppenaufmärsche an der Grenze vor dem Einmarsch als "harmloses Manöver" getarnt wurden, denn sonst hätte bereits zu diesem Zeitpunkt auf Basis der Selbstverteidigung etwas dagegen unternommen werden können (zumindest theoretisch).
respektieren. Daher endet fuer mich das Recht auf
Selbstverteidigung an der Landesgrenze.
Das heisst aber, wenn Deine Stadt 20 km von der Landesgrenze weg ist
und die Panzer 30 km weit schiessen koennen, haettest du gar keine Verteidigungsmoeglichkeit.
Übertrage das Szenario auf ein Rechtssystem in dem Zivilbürger legal Waffen tragen dürfen. Das würde bedeuten, dass Du von jedem anderen Bürger in Schussentfernung aus Gründen der Selbstverteidigung
erschossen werden dürftest "nur" weil Du eine Waffe dabei hast.
Im Luftkampf gilt übrigens die Zielaufschaltung einer Lenkrakete
bereits als Angriff.
Ich vermute mal, dass auch bei Handfeuerwaffen
von einer unmittelbaren Bedrohung ausgegangen werden darf, wenn
jemand die Waffe auf Dich richtet.
Das Problem bei ballistischen Waffen in 30km Entfernung dürfte sein,
dass man die Zielaufschaltung nicht erkennen kann. Die Ziele dabei
sind statisch, die Geodaten durch die Aufklärung bekannt. Aktueller Standort plus Wetter plus Physik gleich Treffer.
Das war jetzt sehr sehr b”se zu sp„ter Stunde. Meine Meinung dazu
sieht selbstverst„ndlich anders aus. Wer seine Landesgrenzen
respektiert haben will, der muss auch bereit sein die Landesgrenzen
anderer zu respektieren. Daher endet fr mich das Recht auf Selbstverteidigung an der Landesgrenze. Ansonsten k”nnte ja jedes
andere Land ins eigene Land unter dem Vorwand der pr„ventiven Selbstverteidigung einfallen.
Am 12 Mar 22 04:13:14 schrob Kai Richter an Christian Jacob zum
Thema <Grenzen der Verteidigung>
Ob die Auswirkungen des Energiemangels auch in
der Zeit wegstecken koennen, ich habe keine Ahnung.
Wir haben reichlich Braunkohle, die man ueber Tage abbauen kann,
wir wollen nur nicht. Wir hatten auch frisch gewartete und neu
befuellte Kernkraftwerke, wollten die aber auch von einem Tag auf
den anderen nicht mehr.
Übertrage das Szenario auf ein Rechtssystem in dem Zivilbürger
legal Waffen tragen dürfen. Das würde bedeuten, dass Du von jedem
anderen Bürger in Schussentfernung aus Gründen der
Selbstverteidigung erschossen werden dürftest "nur" weil Du eine
Waffe dabei hast.
Warum sollte ich das übertragen wollen? Der Vergleich ist nicht
besonders sinnvoll.
Im Luftkampf gilt übrigens die Zielaufschaltung einer Lenkrakete
bereits als Angriff.
Im Cyberraum ist hierzulande bereits der Besitz von "Hackertools" strafbar... aber was soll mir das sagen?
Im Cyberraum ist hierzulande bereits der Besitz von "Hackertools" strafbar...
Im Cyberraum ist hierzulande bereits der Besitz von "Hackertools"
strafbar...
Nein, ist er nicht. Strafbar ist es nur, wenn man sie besitzt, um
eine Straftat nach 202a oder 202b zu begehen, waehrend beide
Paragraphen das Wort "unberechtigt" enthalten. Wer berechtigt ist,
darf auch die Werkzeuge besitzen.
Sysop: | Angel Ripoll |
---|---|
Location: | Madrid, Spain |
Users: | 16 |
Nodes: | 4 (0 / 4) |
Uptime: | 158:37:32 |
Calls: | 563 |
Files: | 81,653 |
Messages: | 1,200,674 |