• Wie umgehen mit Schuldnerinnen im Frauenhaus

    From Dietmar Schmidt@2:240/2188.186 to Alle on Fri Jun 26 13:30:18 2026
    Ich hatte schon mehrfach dieses Problem: eine Mieterin geht ins Frauenhaus. Die Anschrift ist unbekannt, Weder Mahnungen, Abrechnngen, Mahnbescheide Klagen koennen zugestellt werden, da die Adresse unbekannt ist. So entziehen sich diese Frauen dann dauerhaft jeder Zahlungsverpflichtung, wenn sie irgendwann mal wieder eine offizielle Adresse haben, sind die Forderungen laengst verjaehrt.

    Nun habe ich erfolgreich eine oeffentliche Zustellung veranlasst, zuvor aber beanragt, dass die Forderungsklage durch den Gerichtsvollzieher (ohne mir die Adresse mitzuteilen) zugestellt werden soll. aber anscheinende hat nicht mal das Gericht die zustellfaehige Adresse der Dame in Erfahrung bringen koennen. Die oeffentliche Zustellung hat halt zusaetzlich 10 Euro gekostet.

    Wie wuerdet Ihr vorgehen?

    Viele Gruesse,
    Dietmar
    --- WinPoint 411.0
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  • From Gerhard Strangar@2:240/2188.575 to Dietmar Schmidt on Fri Jun 26 14:23:01 2026
    Am 26 Jun 26 13:30:18 schrob Dietmar Schmidt an Alle zum Thema
    <Wie umgehen mit Schuldnerinnen im Frauenhaus>

    Wie wuerdet Ihr vorgehen?

    Jetzt: Fuer 200 EUR einen Anwalt fragen, was er vorschlaegt.
    Beim naechsten mal nicht an eine einzelne Frau vermieten, sondern einen Partner oder die Eltern gesamtschuldnerisch haften lassen, so dass Du Dir aussuchen kannst, von wem Du es Dir holst.

    Aber woher weisst Du, dass sie im Frauenhaus sind? Hast Du keine Kaution genommen, deren Rueckforderungsanspruch ebenfalls verjaehrt? Wenn der Mahnbescheid oeffentlich zugestellt wurde, kannst Du einen Titel erwirken, der 30 Jahre lang beitreibbar ist.



    Tschoe mit Oe
    Gerhard
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