Am 26 Jun 26 13:30:18 schrob Dietmar Schmidt an Alle zum Thema
<Wie umgehen mit Schuldnerinnen im Frauenhaus>
Wie wuerdet Ihr vorgehen?
Jetzt: Fuer 200 EUR einen Anwalt fragen, was er vorschlaegt.
Beim naechsten mal nicht an eine einzelne Frau vermieten, sondern einen Partner oder die Eltern gesamtschuldnerisch haften lassen, so dass Du Dir aussuchen kannst, von wem Du es Dir holst.
Aber woher weisst Du, dass sie im Frauenhaus sind? Hast Du keine Kaution genommen, deren Rueckforderungsanspruch ebenfalls verjaehrt? Wenn der Mahnbescheid oeffentlich zugestellt wurde, kannst Du einen Titel erwirken, der 30 Jahre lang beitreibbar ist.
Tschoe mit Oe
Gerhard
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* Origin: (2:240/2188.575)