• Verpackungsverordnung

    From Gerhard Strangar@2:240/2188.575 to Alle on Wed Aug 12 06:25:48 2026
    High,

    ich frage mich gerade, ob ich die neue Verpackungsverordnung nicht verstanden habe oder ob die mehr Verpackungsmuell produzieren wird. Es sollen nur noch 50% der Verpackung leer sein duerfen. Ich vermute mal, das gilt fuer die Umhuellung des Produktes, so dass ein Fussball auch aufgepumpt versendet werden darf und eine Tasse leer.
    Wenn die Verpackung nur zu 50% leer sein darf, darf sie maximal doppelt so gross sein, wie das Produkt. Das Mindestmass fuer ein Paket bei DHL ist 15x11x1 cm. Gibt es dann in Zukunft immer einen Schwamm oder eine Tuete Popcorn dazu? Oder braucht der Haendler hunderte von Kartongroessen, damit er auch einzelne Lippenstifte, Kugelschreiber, SD-Karten, USB-Sticks, etc. versenden kann?
    Als Amazon nur CDs und Buecher hatte, wer der Versand kostenfrei, wenn ein Buch dabei war, da konnte man auch ein Reclam-Heft fuer einen Euro bestellen. :-)



    Tschoe mit Oe
    Gerhard
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  • From Kai Richter@2:240/77 to Gerhard Strangar on Wed Aug 12 20:35:44 2026
    Tag auch Gerhard!

    Am 12 Aug 26, Gerhard Strangar schrieb an Alle:

    ich frage mich gerade, ob ich die neue Verpackungsverordnung nicht verstanden habe oder ob die mehr Verpackungsmuell produzieren wird.

    Wird zwischen Produkt- und Versandverpackung unterschieden?

    Es sollen nur noch 50% der Verpackung leer sein duerfen.

    Werden jetzt alle Verpackungen doppelt so gross?
    Oder ist immer nur noch die Hälfte drin?
    Oder ist jedes zweite Paket komplett leer?

    Das Mindestmass fuer ein Paket bei DHL ist 15x11x1 cm.

    Dann schickt man halt kein Paket?

    Wenn für kleineren Versand der Kunde die gleichen Konditionen wie beim Paket üblich einfordert, dann wird der Markt hoffentlich sowas anbieten. ;-)

    Tschuess

    Kai

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